Kinderrechte

Rechtliche Grundlagen

Kinder und Jugendliche haben das Recht, über alles, was sie betrifft, ihre Meinung zu äußern und sie müssen angehört und an Entscheidungen beteiligt werden.

Das erlauben uns nicht gnädigerweise einzelne Erwachsene, weil sie gerade gut gelaunt sind, sondern das ist vielfältig in Übereinkünften zwischen vielen Ländern der Welt, in Gesetzen der einzelnen Staaten, unserer Bundesländer und Gemeinden als euer Recht festgeschrieben. Über die Rechte von Kindern und Jugendlichen erzählen wir euch hier etwas mehr.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren werden heute nicht mehr als unfertige Erwachsene betrachtet, sondern als Menschen, die sich in einem besonderen, für sich wertvollen Lebensabschnitt befinden. Ihre Selbstbestimmung ist zwar noch eingeschränkt, sie brauchen Anleitung und Schutz durch Erwachsene, aber sie sind eigenständige Persönlichkeiten, die respektiert und ernst genommen werden müssen - sie sind nicht einfach nur Objekte des Handelns und der Entscheidungen Erwachsener.

Unsere Rechte - international

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1989 verabschiedete die Vollversammlung der Vereinten Nationen eine Konvention über die Rechte des Kindes.

Nicht stören an dem Wort "Kind" - es geht um Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Dieses Abkommen wird als weltweites, völkerrechtlich verbindliches Grundgesetz angesehen. Die Staaten, die die Konvention unterschrieben und angenommen haben - also auch Deutschland - stehen in der Pflicht, diese Rechte in nationalen Gesetzen zu verwirklichen und sind der UN darüber Rechenschaft schuldig.

In der Konvention geht es um Gleichbehandlung, das Wohl der Kinder und Jugendlichen, ihr Recht auf Leben und persönliche Entwicklung und die Achtung vor der Meinung und dem Willen des Kindes (Jugendlichen): Kinder und Jugendliche dürfen ihre Meinung frei äußern und haben Anspruch darauf, Gehör zu finden. Die Staaten sollen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche in Angelegenheiten, die sie selbst betreffen, Einfluss nehmen können und auch auf die Entscheidungen der Erwachsenen. Kinder und Jugendliche haben ein Anrecht darauf, die Gegenwart mitzugestalten. Kinder und Jugendliche haben auch ein Recht auf kind- und jugendgerechte Information.

Für die Verwirklichung der Kinderrechte haben sich 100 Institutionen in Deutschland in der "National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland" zusammengeschlossen. Diese Koalition ist Anwalt der Jugend gegenüber der jeweiligen Bundesregierung.

Unsere Rechte - Deutschland

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Das Achte Buch Sozialgesetzbuch, ist das Gesetzbuch, in dem alle Gesetze der Kinder- und Jugendhilfe aufgeschrieben sind, die für ganz Deutschland gelten. Hier heißt es unter anderem in Paragraph 8, Satz 1: "Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen..." Außerdem steht hier in §11, Absatz 1, dass Jugendliche bei den Angeboten der Jugendarbeit mitgestalten und mitbestimmen sollen.

Es gibt zusätzlich dazu Landesgesetze zur Jugendhilfe und Jugendförderung, die Vorschriften zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen enthalten.

Agenda 21, Teil III, Kapitel 25, Absatz 2: "Es ist zwingend erforderlich, dass Jugendliche...auf allen für sie relevanten Ebenen aktiv an den Entscheidungsprozessen beteiligt werden.“

Auch das Baugesetzbuch schreibt eine Bauleitplanung für nachhaltige städtebauliche Entwicklung und besondere Berücksichtigung der sozialen Interessen von jungen Menschen vor und enthält Vorschriften zur Beteiligung von allen Bürgern. Nachzulesen im Paragraph 1, 3 und 6 des Baugesetzbuch.

Unsere Rechte - Rheinland-Pfalz

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§ 56 b der Gemeindeordnung: In einer Gemeinde kann auf Grund einer Satzung eine Jugendvertretung eingerichtet werden.

Beiräte können laut Gemeindeordnung § 56 a über alle Angelegenheiten, die die Belange der von ihnen vertretenen gesellschaftlichen Gruppen berühren, beraten und sich gegenüber Politik und Verwaltung der Gemeinde äußern. Auf Antrag eines Beirates muss der (Ober-) bürgermeister dem Rat der Gemeinde Angelegenheiten der vom Beirat vertretenen Gruppe zur Beratung und Entscheidung vorlegen.

Im Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen gibt es eine Partizipationsleitstelle, die Beteiligung von Jugendlichen fördern soll.

Unsere Rechte - Koblenz

Stadt Koblenz

Die Stadt Koblenz hat schon sehr früh, 1995, Beteiligungsformen für Kinder (Stadtteilerkundungen) und Jugendliche (Jugendrat) ins Leben gerufen, in Satzungen festgeschrieben und mit einem finanziellen Etat ausgestattet, als es noch gar keine Paragraphen dazu in der Gemeindeordnung gab.

Der Jugendrat hat eine beratende Stimme im Jugendhilfeausschuss, in der AG Spielflächen des JHA, im Schulträgerausschuss, im kriminalpräventiven Rat, im Fahrgastbeirat und im Hausbeirat des Jugend- und Bürgerzentrums auf der Karthause.

Der Jugendrat wird nicht nur auf seinen eigenen Antrag hin gehört, sondern seine Stellungnahmen zu verschiedenen Angelegenheiten werden häufig auch von Politik und Verwaltung nachgefragt. Jugendliche aus dem Jugendrat haben im Jahr 2005 gemeinsam mit erwachsenen Fachleuten im Rahmen einer Zukunftskonferenz die Leitziele des Jugendamtes der Stadt Koblenz mit erarbeitet. Satzung des Koblenzer Jugendrates hier Wahlordnung des Koblenzer Jugendrates hier